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Umzug in Hannover mit Jobcenter und Arbeitsamt

Sie wollen als Hartz-IV Empfänger in eine neue Wohnung ziehen?

Gerne erstellen wir Ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag, den sie dann bei Ihrem zuständigen Amt vorlegen können!

So funktioniert bei einem Umzug die Kostenübernahme durch das Amt

Ist der Umzug des Hartz 4-Empfängers genehmigt, kann er von der Übernahme folgender Kosten ausgehen:

Kosten für einen Umzugswagen
Kosten für Umzugskartons
Kosten für ein Umzugsunternehmen – vorausgesetzt Sie können den Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbstständig durchführen (Hier wird ein Nachweis benötigt)
Kosten für die Verpflegung der privaten Umzugshelfern und
Kosten für vertraglich vorgeschrieben Renovierungsarbeiten (Pauschale)
Das Jobcenter unterstützt Menschen ohne Einkommen (Hartz 4) – auch beim Umzug. Dafür müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein.

Gründe, die zur Finanzierung eines Umzugs durch das Jobcenter führen, sind folgende:

Familie: die bisherige Wohnung wird aufgrund von Familienzuwachs zu klein
Mängel: die bisherige Wohnung weist Mängel auf, die ein Wohnen unmöglich machen (Wasserschäden, Schimmel)
Arbeitsaufnahme: die neue Wohnung wird nötig, weil ein Job in einer anderen Stadt angenommen wurde.
Scheidung: ein Ehepartner muss zwangsläufig aus dem Haushalt ausziehen
„Rauswurf“: die bisherige Wohnung wird durch den Vermieter gekündigt

Das spricht für die Finanzierung eines Umzugs durch das Jobcenter:

Von Vorteil ist, sich vor einem Umzug schriftlich genau beim zuständigen Jobcenter über die Möglichkeiten der Finanzierung zu erkundigen. Generell wird unterschieden in den freiwilligen Umzug auf eigenes Betreiben und den Zwangsumzug auf Betreiben des Jobcenters hin. In beiden Fällen sind Finanzierungen möglich, im letzteren Fall allerdings werden die Umzugskosten komplett vom örtlichen Leistungsträger erstattet.

Zwangsumzug

Einem geforderten Zwangsumzug muss nicht nachgegeben werden. Allerdings hat das Jobcenter die Möglichkeit, die Leistungen für die als unangemessen eingeschätzte Wohnung zu kürzen und so Druck auf den Beziehenden auszuüben. Dieser muss die offenen Kosten mit anderen Mitteln aufbringen. Das Jobcenter räumt allerdings eine Frist von 6 Monaten ein, in denen sich der Klient selbstständig und ernsthaft um eine angemessene Wohnung bemühen kann (Nachweise!). In dieser Zeit werden die Kosten der unangemessenen Wohnung noch getragen.

In folgenden Fällen kommt das Jobcenter nicht für die Umzugskosten auf:

Umzug aus dem elterlichen Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Hartz-4-Beziehenden (Ausnahmen werden bei prekären Familienverhältnissen, Schwangerschaft oder einem Ausbildungsverhältnis in einer anderen Stadt berücksichtigt)
Die Aussicht auf einen neuen Job (ohne feste Zusage)
Mietmängel, die leicht beseitigt werden können

Besonders wichtig:

Keine Alleingänge! Jeder Schritt (z.B. Unterzeichnung des Mietvertrages) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Jobcenters. Andernfalls drohen Kürzungen der Leistungen.
Nachweise! Ob ernsthafte Wohnungssuche oder gesundheitliche Gründe: Atteste, Bescheinigungen und Kopien von Ausgaben machen die eigenen Interessen vor dem Amt stichhaltig
Keine Anträge verpassen! Der Umzug kann mit entsprechenden Anträgen komplett vom Amt finanziert werden. Kaution, Erstausstattung (Mobiliar) und Umzugsfirma gehören dazu, wenn der Bedarf schriftlich beantragt und entsprechend begründet wurde.
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Was unsere Kunden sagen

Stressfrei umziehen mit D&L. Unseren Kunden sind zufrieden und berichten gerne über Ihre Erfahrung mit uns.
  • Umzugsunternehmen mit gute Bewertung
    Katharina T.
    Umzug - 21.09.2021
    Wir sind von 87m2 in Garbsen in 100m2 im Münsterland gezogen, inkl. Auf- und Abbau der Möbel. Was soll ich sagen, die 5 Jungs waren der Hammer! Um 8Uhr gings los, um 18Uhr waren sie wieder auf dem Heimweg. 10 Stunden inkl. 200 km Fahrt mit zwei LKW. Ich denke, das spricht für sich.
    Auch das ganze Drumherum (Halteverbote, Kommunikation etc.) hat einwandfrei funktioniert, wir sind rundum zufrieden und können nur unsere wärmste Empfehlung aussprechen! Vielen Dank, Herr Boulakhrif!
  • Umzugsunternehmen mit gute Bewertung
    Jörg P.
    Umzug und Entsorgung - 29.06.2021
    "Kompetent und zuverlässig"
    Das Team der Firma D&L Umzugsservice ist an professioneller Leistung nicht zu überbieten. Ich hab einen Umzug gemacht, mit Möbelaufbau und am Schluss noch eine Entsorgung des restlichen Haushalts. Alle Termine wurden in gleicher Qualität ausgeführt, sehr pünktlich, schnell, zuverlässig, ohne etwas zu beschädigen und das alles mit einer freundlichen Art, die nicht zu überbieten ist. Sollte ich noch mal umziehen, nur mit D&L Umzugsservice.
    Herzlichen Dank!
  • Umzugsunternehmen mit gute Bewertung
    Angela K.
    Umzug - 11.04.2021
    Ich kann über diese Firma nur das Beste sagen. Die Besichtigung wurde von einem kompetenten Mitarbeiter durchgeführt, all unsere Fragen, die wir im Rahmen des Umzugs hatten, wurden beantwortet.
    Das Umzugsteam war fachkundig, sehr sorgsam im Umgang mit unseren teuren Möbeln und zu jeder Zeit nett & freundlich.
    Ich kann den D&L Umzugsservice nur weiterempfehlen ;)

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